Schulungsanspruch für Betriebsräte

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten für notwendige Schulungen des Betriebsrates zu tragen. Dies umfasst sowohl die Teilnahmegebühren für die Schulung oder das Webinar als auch die Kosten für die angemessene Reise- und Unterkunft. Unsere digitalen Schulungen sind daher auch preislich attraktiv.

Beschluss

Du brauchst in aller Regel einen Beschluss des Betriebsrats, der die Teilnahme an einer Schulung bewilligt. Wir helfen dir gerne bei der ordnungsgemäßen Beschlussfassung.

Erforderlich

Das Seminar muss erforderlich für die Tätigkeit als Betriebsrat sein. Dies klären wir gerne mit dir in jedem Seminar individuell und weisen zusätzlich in der Beschreibung darauf hin.

Abtretung

Typischerweise tritt der Betriebsrat uns den Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber ab. Dadurch können wir direkt mit dem Arbeitgeber abrechnen.

Expertise

Unsere Seminare werden nur von examinierten Juristinnen und Juristen gehalten und konzipiert. Wir gewährleisten dadurch eine hohe Schulungsqualität.